AGBS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
marqably digital wien GmbH

1. DEFINITIONEN

1.1. Software

„Software“ meint Computerprogramme im Objekt Code oder Source Code, die Dokumentation, als ausgedruckte Version oder in einem allgemein üblichen Datenformat auf einem allgemein lesbaren Medium sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, deren Rechtsinhaber marqably digital wien GmbH ist oder an denen in sonstiger Weise von marqably digital wien GmbH Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Ein „Softwareplattformprodukt“ erlaubt es dem Auftraggeber über die in der Software definierten Schnittstellen Softwareerweiterungen (Aufsatzprodukte) vorzunehmen.

„Objekt Code“ meint Computerprogramme im Binärcode und in der Form, die sich aus der Kompilierung des Source Code ergibt und dessen Befehlsstrukturen von einer Datenverarbeitungsanlage unmittelbar ausgeführt werden können. Darüber hinaus gelten so genannte „header files“, die für den Gebrauch durch den Anwender und Entwickler von Anwendungsprogrammen nötig sind, als Objekt Code.

Source Code“ meint Computerprogramme, in einer Programmiersprache geschrieben, die es einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft ermöglicht, den Code zu lesen und zu verstehen. Der Source Code enthält eine Abfolge von Befehlen, spezifischen Algorithmen, Anweisungen, oder Abläufen/Strukturen etc. um die Arbeitsweise einer Datenverarbeitungsanlage zu steuern.

1.2. Service

Der „Software Service“ umfasst die Wartung der Software wie im Serviceschein und in den Allgemeinen Wartungsbedingungen beschrieben.

1.3. Update

„Update“ meint den Softwarezuwachs zwischen zwei unmittelbar aufeinander folgenden Versionen einer Software, das die Software um Fehler bereinigt und/oder geringfügig ändert. Ein Update ist erkennbar an der Erhöhung der Versionsziffern nach dem Punkt bzw. nach dem Schrägstrich, x. x x oder x/ x x (z.B.: von 1.0/00 auf 1.0/10 oder von 1.1 auf 1.2).

1.4. Upgrade

„Upgrade“ oder „Release“ bedeutet jede substantielle Erweiterung oder Veränderung der Leistungsmerkmale der Software durch marqably digital wien GmbH. Die Auslieferung eines Upgrades ist gleichbedeutend mit einer neuen Entwicklungsstufe. Ein Releasewechsel ist, sollte es nicht anderweitig schriftlich vereinbart worden oder als expliziter Auftrag durchgeführt worden sein, kostenpflichtig.

1.5. Serviceschein

„Serviceschein“ meint die unter diesen Bedingungen abgeschlossenen Verträge und Aufträge über die Bestellung von Softwaresystemen und/oder Services.

2. GEGENSTAND DIESER BEDINGUNGEN

marqably digital wien GmbH liefert dem Auftraggeber ein System. Für dieses System erbringt sie darüber hinaus auch Serviceleistungen, sofern vereinbart. Der Umfang und die Preise ergeben sich aus den zu diesen Bedingungen gehörenden Servicescheinen.

3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LEISTUNGSERBRINGUNG

Sofern in einem Serviceschein oder in den Allgemeinen Wartungsbedingungen nicht im Einzelnen anders vereinbart, gilt für die Leistungserbringung allgemein Folgendes:

3.1 Lieferung des Systems

marqably digital wien GmbH liefert dem Auftraggeber, sollten keine entgegenstehenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sein, die Software durch Implementierung auf den Server des Auftraggebers oder dem Server, des vom Auftraggebers beauftragen Providers. Dies gilt auch soweit die Software durch die Agentur in Teilleistungen erbracht wird.

3.2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den in dem Serviceschein genannten Serviceleistungen in Verbindung mit dem Schriftverkehr zwischen den Vertragspartnern und ergänzend diesen Allgemeinen Bedingungen.

Mündliche Zusagen gelten nur insoweit als verbindlich, als sie schriftlich bestätigt oder tatsächlich umgesetzt werden.

Sofern nicht ausdrücklich in einem Systemschein anders vereinbart sind weder Schulungen noch Consulting Gegenstand des Vertragsverhältnisses.

Nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen. Sie bedürfen der Schriftform und bewirken Änderungen der Preise und Liefertermine.

Solange marqably digital wien GmbH gesetzlich oder vertraglich zum Service gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist, darf der Auftraggeber alle Service- und sonstigen Arbeiten am Quellcode, den Softwareinstallationen und Systemen nur durch marqably digital wien GmbH oder mit ihrer Zustimmung ausführen lassen.

3.3 Update

Innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist und auf Dauer eines aufrechten Servicevertrags werden Sicherheitsupdates der Software und darin enthaltener Komponenten von der marqably digital wien GmbH übernommen. Liegt nach der vereinbarten Gewährleistungsfrist kein aktueller Servicevertrag vor werden Updates zum vereinbarten Satz durchgeführt.

3.4 Upgrade

Erwirbt der Auftraggeber ein Upgrade, so läuft die Verpflichtung zur Erbringung von Software-Serviceleistungen für die vorangegangene Version dieses Softwareproduktes aus. marqably digital wien GmbH ist jedoch bereit, für das Upgrade ebenfalls Serviceleistungen zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

3.5 Vergabe von Unteraufträgen

marqably digital wien GmbH ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer).

4. NUTZUNGSRECHTE

4.1 Soweit andere Vereinbarungen dem nicht entgegenstehen, räumt marqably digital wien GmbH dem Auftraggeber durch

Zahlung des Honorars das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht zur Unterlizenzierung berechtigende Recht zur dauerhaften Nutzung der gemäß Serviceschein gelieferten Software für eigene Zwecke ein.

4.2 Jedes erworbene Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber das Programm am Server des Auftraggebers oder dessen Provider zu vervielfältigen und dieses darauf ablaufen zu lassen. Das Vervielfältigungsrecht auf mehrere Rechner beschränkt sich auf das Recht, Sicherheitskopien zu erstellen und die Software in einem Rechnerverbund zur Lastverteilung ablaufen zu lassen.

Des Weiteren berechtigen diese Nutzungsrechte den Auftraggeber, Softwareplattformprodukte über die definierten Schnittstellen mit (Fremd-)Software zu erweitern.

4.3 Eine Übertragung des eingeräumten Nutzungsrechts an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit Zustimmung

von marqably digital wien GmbH möglich.

4.4 Die erteilten Nutzungsrechte beschränken sich, sofern eine anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht

vorhanden ist, auf den Auftraggeber und gelten nicht innerhalb des Konzerns oder für Mutter- bzw. Tochtergesellschaften.

4.5 Der Auftraggeber versichert ausdrücklich:

• die gelieferten Programme und davon erstellte Kopien während der Dauer der Nutzung durch den Auftraggeber Dritten nicht zugänglich zu machen;

• im Falle der vollständigen Übertragung seiner Nutzungsrechte auf einen Dritten nur die in Ziffer 4.1 genannten Rechte einzuräumen;

• die übergebene Dokumentation nur für eigene Zwecke und nur im Rahmen der überlassenen Nutzungsrechte zu vervielfältigen.

4.6 Die Herausgabe des Source Codes ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.7 Soweit Open Source Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, kann marqably digital wien GmbH dem

Auftraggeber keinerlei Nutzungsrechte an derselben übertragen, da marqably digital wien GmbH selbst nicht berechtigt ist, derartige Nutzungsrechte Dritten einzuräumen. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software und ggf. ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe des Source Codes. Eine Haftung von marqably digital wien GmbH für Sach- und oder Rechtsmängel ist aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software ausgeschlossen.

4.8 Soweit Software Dritter (zB Microsoft; Sun Java Lizenzbedingungen) Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist,

gelten insoweit die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Dritten, insbesondere im Hinblick auf die eingeräumten Nutzungsrechte sowie Haftung und Gewährleistung. Sofern dem Auftraggeber diese Lizenzbedingungen nicht bekannt sein sollten, können sie bei marqably digital wien GmbH angefordert werden. marqably digital wien GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, dem Auftraggeber von sich aus diese Lizenzbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

5. URHEBER- UND SCHUTZRECHTE

5.1 Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben ausschließlich marqably digital wien GmbH vorbehalten, soweit sie nicht

ausdrücklich aufgrund der übertragenen Nutzungsrechte dem Auftraggeber eingeräumt wurden.

5.2 Arbeitsergebnisse, auch gemeinsame, dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen und für Zwecke dieses Vertrages

genutzt und Dritten außerhalb des Vertragszweckes nicht zugänglich gemacht werden.

5.3 Soweit vertraglich nicht Gegenteiliges vereinbart wurde, bleibt marqably digital wien GmbH stets zur Mitbenutzung und zur

sonstigen beliebigen Verwendung ihrer Ideen, Konzepte, Erfahrungen, Tools, Programmentwicklungsbausteine, Techniken, Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnissen berechtigt, die bei der Erbringung der Leistungen – sei es auch gemeinsam mit dem Auftraggeber oder einem Dritten – verwendet oder entwickelt wurden.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 marqably digital wien GmbH behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an der gelieferten Software und an

sonstigen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch marqably digital wien GmbH frei widerruflich eingeräumt.

6.2 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die marqably digital wien GmbH erlischt das Recht des Auftraggebers

zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Auftraggeber angefertigte Programmkopien müssen gelöscht werden.

7. VERGÜTUNG

7.1 Systempreise

Die Preise für die Entwicklung und Nutzung der Software sowie andere nicht laufend zu zahlende Preise ergeben sich aus dem Serviceschein und werden fällig, nachdem die Lieferung oder Leistung erbracht ist.

Sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind alle Preise als unverbindliche Kostenvoranschläge zu verstehen. Sofern im Zuge der Softwareerstellung die tatsächlichen Kosten um mehr als 10% von den ursprünglich im Serviceschein angegeben Kosten abweichen, wird marqably digital wien GmbH den Auftraggeber über diesen Umstand in Kenntnis setzen. Sollte der Auftraggeber dieser Kostenabweichung nicht binnen 4 Werktagen wiedersprechen und eine kostengünstigere Alternative vorschlagen, gilt die Abweichung als genehmigt.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Realisierung in Teilschritten, Schulungen) umfassen werden diese nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung fällig. marqably digital wien GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug so zu bezahlen, dass sie längstens binnen 10 Werktagen ab Rechnungsdatum marqably digital wien GmbH gutgeschrieben sind.

Alle Leistungen von marqably digital wien GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil des Servicescheins sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von marqably digital wien GmbH nach Aufwand verrechnet. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Die Agentur ist berechtigt, vor Erbringung der Zusatzleistung eine schriftliche Vereinbarung über deren Inhalt und das zu erstattende Entgelt zu verlangen.

Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.2 Servicegebühren

Die Höhe der Servicegebühren wird schriftlich im Serviceschein festgelegt.

Diese Gebühren werden grundsätzlich für 4 [vier] Monate im Voraus in Rechnung gestellt und werden unverzüglich nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

Servicegebühren sind nach dem VPI 2015 (Basisjahr 2015) wertgesichert. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Veränderung findet einmal jährlich mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres statt, und zwar um den Prozentsatz, um den sich die für den Monat Jänner des jeweiligen Jahres verlautbarte Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 gegenüber der Indexzahl für Jänner des vorangegangenen Jahres (bei der ersten Veränderung gegenüber der Basis) verändert hat. Erhöhungsbeträge können nach freier Wahl von marqably digital wien GmbH auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sollte der VPI 2015 nicht mehr verlautbart werden, so gilt ein Nachfolgeindex oder der nächst ähnliche Index als vereinbart.

marqably digital wien GmbH ist berechtigt, die Servicegebühren einmal jährlich mit Wirkung für das nächste Jahr auch um mehr als die vorgenannte Wertsicherung zu erhöhen, wenn die Einkaufs- und/oder Personalkosten von marqably digital wien GmbH stärker gestiegen sind als der VPI 2015. Im Fall einer solchen Erhöhung muss marqably digital wien GmbH die Erhöhung der Servicegebühren dem Auftraggeber gegenüber schriftlich aufschlüsseln.

7.3 Umsatzsteuer

Neben den in Ziffer 7.1 und 7.2 genannten Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.4 Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts nur insoweit berechtigt, wie die zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.

7.5 Wegfall des Leistungsgegenstandes

Sollte ein vereinbarter Service durch den Auftraggeber unberechtigt gekündigt oder unmöglich werden aus Gründen, die nicht marqably digital wien GmbH zu vertreten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

8. VERZUG DES AUFTRAGGEBERS

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in einer Höhe von 9.2 %- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinaus trägt er alle weiteren durch seinen Verzug verursachten Kosten.

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

9.1 Der Auftraggeber unterstützt marqably digital wien GmbH bei der Erbringung von geschuldeten Leistungen soweit

zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Der Auftraggeber hat unter anderem stets dafür Sorge zu tragen, dass marqably digital wien GmbH alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig erhält, dass die zur Leistungserbringung auf seinem Betriebsgelände notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind (wie insbesondere IT- und Kommunikationsinfrastruktur, angemessene Räumlichkeiten und Bürodienstleistungen), sowie in angemessenen Umfang Fachpersonal des Auftraggebers bereit steht, um die Erbringung der vertraglich durchzuführenden Leistungen sicherzustellen.

9.2 Der Auftraggeber trägt den Aufwand der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, verspäteten,

unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von marqably digital wien GmbH wiederholt oder ergänzt werden müssen oder verzögert werden. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend angemessen.

9.3 Der Auftraggeber sichert seine Daten in regelmäßigen Abständen.

9.4 Der Auftraggeber sorgt für eine regelmäßige Wartung der Hardware und sorgt weiterhin dafür, dass der

Austausch von Verbrauchsmaterialien gemäß der von marqably digital wien GmbH herausgegebenen Dokumentation erfolgt.

9.5 Die Serviceverpflichtung von marqably digital wien GmbH entfällt, wenn:

• Die Software auf nicht angemessen gewarteten Geräten eingesetzt und/oder zweckbestimmungswidrig genutzt wird.

• Die Software auf Plattformen verwendet wird, welche die definierten Mindestanforderungen nicht erfüllen

• Die Software durch hierzu nicht berechtigte Personen oder in nicht berechtigter Weise gepflegt oder verändert wurde;

• der Auftraggeber sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet.

• Empfohlene Updates vom Auftraggeber zurückgewiesen werden

In diesen Fällen ist marqably digital wien GmbH jedoch verpflichtet, dem Auftraggeber Serviceleistungen zu den dann gültigen Gebühren anzubieten, sofern solche Serviceleistungen für marqably digital wien GmbH aufgrund der technischen Gegebenheiten mit üblichem Aufwand durchführbar sind.

9.6 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (zB Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.

marqably digital wien GmbH ist insbesondere berechtigt, die Mehrkosten, die aus der Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten im Sinne der Ziffer 9.1 entstehen, dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen.

10. ABNAHME

10.1 Nach Lieferung des Systems hat es der Auftraggeber im Sinne des § 377 UGB auf etwaige Mängel zu prüfen

und diese marqably digital wien GmbH anzuzeigen.

10.2 Über die Abnahme wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt und etwaige hervorgekommene Fehler

einvernehmlich bewertet. Verwendet der Auftraggeber das System in Echtbetrieb ohne vorherige gemeinsame Abnahme, gilt dieses als fehlerfrei abgenommen.

10.3 Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, die Abnahme zu verweigern, wenn im Zuge der Abnahme Fehler

hervorkommen, die die vertragsgemäße Nutzung unzumutbar einschränken oder ausschließen. Andere Fehler berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Diese nach der Abnahme verbleibenden Fehler werden von marqably digital wien GmbH im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gewährleistung gemäß einem von den Parteien abzustimmenden Zeitplan behoben.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Mängel

In Marketingbroschüren, Websites, Anzeigen oder anderen öffentlichen Äußerungen von marqably digital wien GmbH niedergelegte Aussagen stellen keine Zusagen zur Beschaffenheit der Vertragsgegenstände dar.

Dokumentationen, Produktblätter und andere Beschreibungen der Vertragsgegenstände stellen keine eigenständigen Garantieerklärungen dar. Ein gewährleistungspflichtiger Mangel liegt nur vor, wenn das System von den ausdrücklich im Datenblatt oder im Serviceschein festgelegten Spezifikationen in für den Auftraggeber mehr als unwesentlich nachteiliger Weise abweicht.

11.2 Mangelbeseitigung

Die Gewährleistungsfrist beträgt, gleich für welchen Mangel sechs Monate nach Übergabe des Systems bzw, sofern eine solche erfolgt, nach gemeinsamer Abnahme, spätestens jedoch ab Nutzung des Systems durch den Kunden im Echtbetrieb. Ist ein Vertragsgegenstand mangelhaft, so ist marqably digital wien GmbH primär zum Austausch oder Verbesserung verpflichtet; dieses kann durch Überlassung einer Ersatz- oder Umgehungslösung erfolgen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen bzw beseitigen zu lassen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Auftraggeber hat daher in keinem Fall einen Anspruch auf Herausgabe des Source Codes.

11.3 Soweit marqably digital wien GmbH eine Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung stellt, ist die erbrachte Leistung

nicht mehr mangelhaft; soweit möglich, ist marqably digital wien GmbH in diesem Zusammenhang berechtigt, Veränderungen an der Konfiguration der Vertragsgegenstände vorzunehmen, wenn und soweit die Betriebsfähigkeit der Vertragsgegenstände einzeln oder insgesamt dadurch nicht beeinträchtigt wird.

11.4 Sind Austausch oder Verbesserung für marqably digital wien GmbH untunlich, so kann marqably digital wien GmbH nach eigenem

Ermessen stattdessen auf Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag bestehen.

11.5 Der Anspruch auf Sachmängelhaftung erlischt, sofern der Auftraggeber oder Dritte an den

Vertragsgegenständen Änderungen vornehmen, denen marqably digital wien GmbH vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, Änderungen vorzunehmen, die zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände erforderlich sind, bleiben unberührt.

11.6 Für Softwareplattformprodukte, die der Auftraggeber über Schnittstellen erweitert hat, die gemäß

Dokumentation dafür vorgesehen sind, leistet marqably digital wien GmbH bis zur Schnittstelle Gewähr. Im Übrigen leistet marqably digital wien GmbH für Softwareplattformprodukte keine Gewähr, sofern der Auftraggeber oder Dritte Änderungen im Sinne des vorstehenden Absatzes durchgeführt haben. Dies gilt auch für die Integration von Software jeglicher Art.

12. HOSTING UND DOMAINS

12.1 Domainregistrierung

marqably digital wien GmbH unterstützt den Vertragspartner bei der Registrierung von Domains. marqably digital wien GmbH fungiert hier lediglich als Verwaltungsstelle und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain tatsächlich verfügbar und frei von Rechten Dritter ist.

12.2 marqably digital wien GmbH wird die gewünschte Domain nicht hinsichtlich Marken- und Namensrechten prüfen. Der Vertragspartner erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere niemanden in seinen (Kennzeichnungs-) Rechten zu verletzen und bezüglich Ansprüche Dritter marqably digital wien GmbH schad- und klaglos zu halten.

12.3 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Sicherung der gehosteten Daten aus technischen Gründen

lediglich alle 24 Stunden erfolgen kann.

13. ANSPRÜCHE DRITTER

13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen

(Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. marqably digital wien GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird marqably digital wien GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber marqably digital wien GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

14. HAFTUNG

14.1 marqably digital wien GmbH haftet nur nach Maßgabe der in diesen Bedingungen aufgeführten Bestimmungen.

14.2 Dienstqualität

marqably digital wien GmbH wird die in ihrem Einflussbereich liegenden technischen Systeme nach entsprechender Sorgfalt in bestmöglichen Zustand halten. Mögliche Störungen, Unterbrechungen und Verzögerungen werden ohne schuldhafte Verzögerung behoben. marqably digital wien GmbH kann aber keine Haftung dafür übernehmen, dass eine Verbindung zu der von marqably digital wien GmbH gelieferten Software immer hergestellt werden kann, dass diese immer ohne Unterbrechung funktioniert und Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Vom Haftungsverzicht ausgenommen bleiben Fälle in denen sich marqably digital wien GmbH grob fahrlässig oder schuldhaft verhält.

14.3 marqably digital wien GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

unbeschränkt.

14.4 marqably digital wien GmbH haftet darüber hinaus ausschließlich für grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügte Schäden.

Die Haftung für grob fahrlässig zugefügte Schäden ist mit jedenfalls mit dem Nettoauftragswert beschränkt.

14.5 marqably digital wien GmbH haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte

Kostenersparnisse, außer diese wurden von marqably digital wien GmbH vorsätzlich zugefügt. marqably digital wien GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, d.h. unvorhersehbare unabwendbare Ereignisse, beim Auftraggeber eintreten.

15. GEHEIMHALTUNG

15.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten

vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei und insbesondere die in den von marqably digital wien GmbH gelieferten/erstellten Software verwendeten Methoden und Verfahren strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder an Dritte weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl von marqably digital wien GmbH als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von marqably digital wien GmbH erforderlich ist. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind nicht Berater, Rechtsanwälte und ähnliche Personen, die mit der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Partei betraut sind. Die mit marqably digital wien GmbH verbundenen Unternehmen gelten ebenfalls nicht als Dritte im Sinne dieser Vorschrift. In Zweifelsfällen sind die Parteien verpflichtet, die jeweils andere Partei vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

15.2 Die Parteien sind nicht zur Geheimhaltung solcher Informationen verpflichtet, die allgemein bekannt werden,

von dritter Seite ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der betroffenen Partei bekannt gemacht werden oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.

15.3 Beide Parteien verpflichten sich, über diesen Bedingungen und den Vertragsinhalt Stillschweigen zu bewahren.

15.4 Beide Parteien verpflichten sich, auch mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung

eingesetzten Mitarbeitern sowie weiteren Dritten eine dieser Ziffer entsprechende Regelung zu vereinbaren.

15.5 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt die Verpflichtung zur Geheimhaltung aus den zuvor

genannten Ziffern über einen Zeitraum von 5 [fünf] Jahren nach Beendigung Vertrages bestehen.

15.6 Ferner gilt für beide Parteien die Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses und der einschlägigen

datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

16. KENNZEICHNUNG

16.1 marqably digital wien GmbH ist berechtigt, auf ihren erbrachten Leistungen auf marqably digital wien GmbH hinzuweisen, ohne

dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

16.2 marqably digital wien GmbH ist des Weiteren dazu berechtigt, den Auftraggeber mit Name und Logo als Referenz zu

benennen. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der Auftraggeber dem schriftlich wiederspricht. Dies schließt auch die Nennung in Presseerklärungen mit ein.

17. LOYALITÄT

17.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen

18. SITZVERLEGUNG

18.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, marqably digital wien GmbH eine Sitzverlegung seines Unternehmens schriftlich

anzuzeigen.

19. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

19.1 Der Auftraggeber bedarf zur Übertragung von Rechten und Pflichten – aus diesem Vertragsverhältnis stets der

Zustimmung von marqably digital wien GmbH. marqably digital wien GmbH wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

19.2 Der Auftraggeber kann seine Forderungen gegen marqably digital wien GmbH nur abtreten, wenn marqably digital wien GmbH

schriftlich zustimmt. marqably digital wien GmbH wird die Zustimmung zu einer Abtretung nur aus wichtigem Grund versagen. § 1396a ABGB bleibt unberührt.

19.3 marqably digital wien GmbH kann diesen Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung wird nicht

wirksam, wenn der Auftraggeber innerhalb von 4 [vier] Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; hierauf wird marqably digital wien GmbH in der Mitteilung hinweisen.

19.4 marqably digital wien GmbH ist jederzeit ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte aus diesem

Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten, dies gilt insbesondere für Zahlungsansprüche.

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche

Nebenabreden sind unwirksam. Dies gilt auch hinsichtlich einer Aufhebung dieser Bestimmung.

20.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen

hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem tatsächlich gewollten Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

21. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

21.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und der Vereinbarung der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG, vom 11. April 1980).

21.2 Gerichtsstand ist das für Wien Innere Stadt zuständige Handelsgericht.